Cookie-Hinweise
Die falsche Platzierung kann zur Abmahnung führen
Der Schreck bezüglich der fehlenden Datenschutzerklärung auf der Homepage ist noch nicht verdaut, da droht das nächste Ungemach. Erneut sind die Webseiten-Betreiber von einer Abmahnwelle bedroht. Und das, weil sie einen Cookie-Hinweis falsch platziert haben. Denn es kommt darauf an, wo das Cookie-Banner steht.
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Die Unsicherheit ist groß im Internet-Land. Dabei sind die Nutzer über die Cookie-Hinweise ziemlich genervt. Diese fordern nämlich die Zustimmung des Besuchers, sofern dieser die nachfolgenden Seiten besuchen möchte.
Cookies sind also in aller Munde, aber was verbirgt sich dahinter? Wie der Name schon andeutet, sind es kleine „Kekse“. Sie werden im Browser zwischengespeichert und stammen vom Seitenanbieter, also dem Webseitenbetreiber. Cookies dienen dem Zweck, das Surfen im Internet zu erleichtern. Wird die Seite wieder besucht, wird sie schneller geladen. Das ist ein eindeutiger Zeitgewinn. Im Prinzip ist ein Cookie nichts anderes als eine winzige Textdatei mit Informationen, die es einem Werbserver ermöglicht, einen Besucher wiederzuerkennen. Grundsätzlich sind Cookies nicht gefährlich und können auch keinen Schadcode enthalten. Allerdings können sie auch dazu missbraucht werden, um das Surfverhalten festzustellen. Diese Art setzen insbesondere Versandhändler ein. Ganz nebenbei: Cookies sollten wieder gelöscht werden. Dazu im Browser den Verlauf aufrufen und löschen.
Weshalb wird so viel Wirbel um diese „Kekse“ gemacht? Nun, weil eigentlich niemand so recht weiß, was Sache ist und diesen Umstand einige juristisch geschulte Zeitgenossen ausnutzen. Um es kompliziert zu machen: Die EU-Kommission hat gesagt, dass die Cookie-Richtlinie in Deutschland eigentlich gar nicht umgesetzt werden muss, da die hierzulande geltenden Regelungen ausreichend sind. Bei uns braucht es also keine „Einwilligung“, sondern lediglich ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Und das sollte in der Datenschutzerklärung ausführlich beschrieben stehen.
Wer einigermaßen sicher gehen möchte, sollte auf der Startseite dennoch einen Cookie-Hinweis aufnehmen. Der Text könnte beispielsweise lauten: „Wir sind ständig dabei, unsere Seiten zu verbessern. Dazu verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.“
Und spätestens jetzt lauert die Gefahr. Wer sich für den Cookie-Hinweis bzw. Cookie-Banner entscheidet, sollte genau darauf achten, so er ihn einbaut. Ansonsten riskiert er eine Abmahnung. Und das kann ziemlich teuer werden. So darf das Banner keineswegs den Hinweis zum Impressum oder zur Datenschutzerklärung verdecken. Denn laut Gesetz muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten werden. Überdeckt das Cookie-Banner den Link zum Impressum, droht eine Abmahnung wegen nicht vorhandenem Impressum. Dabei ist das Impressum ja eigentlich da. Dasselbe gilt für die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO. Genau diese kleine Nachlässigkeit, das Verdecken der Links, nutzen Abmahnanwälte aus. Abgemahnt wird also nicht wegen des eigentlichen Cookie-Banners, sondern weil dieses wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Inhalte überlagert und damit „unsichtbar“ macht.
Aus diesem Grund habe ich beispielsweise auf dem Schwarzwaldführer das Cookie-Banner ganz nach oben gesetzt. So kann es die unten auf den Seiten stehenden Links zum Impressum und zur Datenschutzerklärung nicht verdecken.
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