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Impressum bei E-Mails

Auch für E-Mails gibt es Pflichtangaben

Ein Gast fragt per E-Mail nach einem Zimmer oder eine Ferienwohnung an, Sie antworten ihm prompt, geben die gewünschte Auskunft. In Ihrer privaten Korrespondenz mit Freunden und Familienmitgliedern sind Sie es gewohnt, über die formalen Angaben nicht nachzudenken. Schließlich weiß der Empfänger ja, wer Sie sind, wenn Sie die Mail mit dem obligatorischen Gruß beenden.

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Ganz anders sieht es bei geschäftsmäßigen Briefen aus. Hier unterliegen Sie der Impressumspflicht. Diese gilt nicht nur für Ihre Homepage, sondern auch für die komplette Korrespondenz, also auch für E-Mails.

In meiner täglichen Arbeit bekomme ich täglich Mails ohne Pflichtangaben. Oft sind es Änderungswünsche für die von uns betreuten Homepages oder Aktualisierungen für den Eintrag im Schwarzwaldführer sowie auf fewo.ag. Ein wesentliches Merkmal fehlt den meisten Mails: das Impressum in der E-Mail-Signatur. Dabei gelten E-Mails, die über den privaten Inhalt hinaus gehen, als Geschäftsbriefe. Hierfür sind Pflichtangaben vorgeschrieben. Fehlen diese (oder wurden vergessen), kann eine fehlerhafte Signatur sogar zur Abmahnung führen. Wir mahnen niemanden ab, aber es gibt ja nicht nur verständnisvolle Mitmenschen.

Pfichtangaben ohne Handelsregistereintrag

grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie beim Geschäftsbrief:

  • Vor- und Nachname der Gesellschafter
  • Abkürzung GbR bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • ladungsfähige Anschrift des Unternehmens oder des Unternehmers
  • Geschäftsbezeichnung kann enthalten sein
  • Pflichtangaben mit Handelsregistereintrag
  • vollständiger Firmenname
  • vollständige Firmenadresse
  • Bezeichnung der Rechtsform
  • Ort der Handelsniederlassung / Firmensitz
  • Registergericht und Handelsregisternummer
  • bei GmbH zusätzlich Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsratsvorsitzender (jeweils Vor- und Nachname)
  • bei AG alle Vorstandsmitglieder, Vorstandsvorsitzender sowie Vorsitzender des Aufsichtsrates (Vor- und Nachname)
  • Empfohlen wird, zusätzlich die Telefon- und ggf. Telefaxnummer sowie die Adresse der Webseite zu nennen.

Unzulässig ist, statt den Pflichtangaben einen Link zu den Pflichtangaben zu hinterlassen. Selbstverständlich sollten Schrift und Schriftgröße gut lesbar sein.

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